Rechtsanwalt Joachim Genge LL.M.
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Aufenthaltsrecht - Immigration

Eine Spezialisierung meiner Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Aufenthaltsrechts und des Rechts der Immigration, auch als Ausländer- und Asylrecht bezeichnet.

Ich vertrete Sie gegenüber Behörden oder prozessführend vor Gericht in allen Angelegenheiten auf diesem Gebiet, sei es bei einem
  • Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis,
  • bei der Beantragung von Visa für Arbeit, Studium oder zur Familienzusammenführung,
  • bei der Verbesserung Ihrer Situation als Inhaber einer Duldung durch die Bleiberechtsregelung,
  • bei der Beantragung einer Arbeitserlaubnis,
  • bei dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung,
  • bei Ihrem Asylantrag als Flüchtling
  • oder
  • wenn es darum geht, Ihnen Schutz vor Abschiebung zu sichern.

  • Durch den Beitritt vieler neuer Staaten zur Europäischen Union (EU) wird das EU-Recht immer bedeutsamer. Hier unterstütze ich Sie, wenn Sie als EU-Bürger oder dessen Familienangehöriger Ihr Aufenthaltsrecht oder Ihr Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt durchsetzen wollen.

    Priorität hat dabei für mich der erfolgreiche Abschluss schon im Verwaltungsverfahren, damit langwierige Gerichtsverfahren möglichst vermieden werden.

    Weitergehende Informationen zu den einzelnen Teilgebieten des Ausländer- und Asylrechts finden Sie, wenn Sie den Links linkerhand folgen wollen.